Kreisgruppe Friedberg e.V. im        bayerischen Jagdverband e.V.t

 

 

https://lra-aic-fdb.de/landratsamt/fachbereiche

Corona Regeln Vereine

 

Anbei erhalten Sie die neusten Corona-Regeln für Vereine:
Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der so genannten Hotspotregelung möglich, die nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist. Bayern setzt daher die Basisschutzmaßnahmen um.
Vor diesem Hintergrund wird mit Inkrafttreten zum 3. April 2022 (Sonntag) eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die bis einschließlich 30. April 2022, also für vier Wochen, gilt und den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft.

 

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Stand  03.04.2022  

Aktuelle Corona-Regeln für Bayern und den Landkreis  - Eine Zusammenfassung der wichtigsten aktuellen Regeln 

  Siehe:  https://www.bayern.de/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/


Fortführung der Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild
Aufwandsentschädigung für das Jagdjahr 2021/202

Die ungebrochen hochdynamischen ASP-Geschehen in Europa und im Besonderen Deutschland mit ihren teilweisen sprunghaften Ausbreitungstendenzen führen eindringlich vor Augen, dass auch in Bayern jederzeit mit einem ASP-Ausbruch gerechnet werden muss. Angesichts dessen gilt es, die bereits erfolgreich etablierten und bewährten Präventionsmaßnahmen aufrechtzuerhalten.
Das zuständige Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat daher bekanntgegeben, dass die Gewährung der Aufwandsentschädigung für die Erlegung von Schwarzwild weiterhin fortgesetzt wird.
Für das Jagdjahr 2021/2022 wird für jedes erlegte Stück Schwarzwild grundsätzlich 70 € je Tier als Aufwandsentschädigung gewährt.


Frist für die Antragstellung: 15. Juli 2022.

 

Kontaktdaten zu Sachgebietsleiter 30 – Sicherheit, Katastrophenschutz, Verbraucherschutz:

https://lra-aic-fdb.de/landratsamt/fachbereiche/abteilung-3-oeffentliche-sicherheit-verbraucherschutz/sicherheit-katastrophenschutz-verbraucherschutz/


Ansprechpartner für das Waffen- und Sprengstoffrecht:

https://lra-aic-fdb.de/landratsamt/fachbereiche/abteilung-3-oeffentliche-sicherheit-verbraucherschutz/sicherheit-katastrophenschutz-verbraucherschutz/sicherheitsangelegenheiten/


Ansprechpartner für das Jagdrecht:

https://lra-aic-fdb.de/landratsamt/fachbereiche/abteilung-3-oeffentliche-sicherheit-verbraucherschutz/sicherheit-katastrophenschutz-verbraucherschutz/gewerbe-forst-und-landwirtschaft/


Formulare zum Jagdrecht:

https://lra-aic-fdb.de/service/formulare/jagdrecht-formulare/


Formulare zum Waffenrecht:

https://lra-aic-fdb.de/service/formulare/jagdrecht-formulare/

Funktionspostfach für das Waffenrecht: waffenrecht@lra-aic-fdb.de

 

Jagdberater:  Achim Sacher, Kolpingstraße 28 b, 86504 Merching, 

Tel. Privat 08233/7953985, mobil 0162/4437364,  E-Mail: achim.sacher@t-online.de


        ©  BJV - Jägervereinigung-Friedberg/Bay.    



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